Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Segelboot-Sharing Berlin
AGBs:
Die folgenden Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden, im Folgenden als Dauer-Charterer oder Teilnehmer bezeichnet, und dem Dienstleister:
Segelboot-Sharing Berlin
Inh. Richard Stickler
Steinmetzstr. 63
10783 Berlin
Tel: 0174 8234 992
Allgemein
1. Der Dienstleister stellt unterschiedliche Bootstypen zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung und der Dauer-Charterer nutzt die Boote auf der Grundlage der Mietbedingungen. Die vorliegenden Mietbedingungen gelten gleichermaßen für alle im Bestand befindlichen Bootstypen.
2. Die Teilnehmer sind natürliche Personen, die sich beim Dienstleister registriert und einen gültigen Nutzungsvertrag mit dem Dienstleister abgeschlossen haben.
3. Der Teilnehmer ist im Besitz eines gültigen Sportbootführerschein Binnen für Segel. Dieser muss zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem Dienstleister zur Einsicht vorgelegt werden und ist während der Nutzung der Boote immer mitzuführen. Der Teilnehmer ist außerdem verpflichtet, einen Entzug des SBF-Binnen dem Dienstleister mitzuteilen.
Vertragsdauer und Nutzungsentgelt.
1. Die Vertragsdauer erstreckt sich in der Regel vom 15. April bis 15. November der laufenden Saison. Wird der Vertrag nach Saisonstart geschlossen, werden nur die Wochen und Monate vom Zeitpunkt des Vertragsbeginns bis zum vereinbarten Saisonende bezahlt. Dies gilt auch, wenn das genutzte Boot aus verschiedenen Gründen wie Wetter, Krantermin etc. später als der 15. April zur Verfügung steht. Es müssen bloß die Wochen und Monate gezahlt werden, ab dem das Boot einsatzbereit vom Dienstleister zur Nutzung gestellt wurde.
2.Nach eingegangener Zahlung wird das Buchungssystem für das Boot freigeschaltet und die Nutzung des Bootes somit ermöglicht. Die Nutzungsgebühr wird monatlich von Anfang April bis Ende Oktober (7-Monate System) entrichtet und wird bis zum 20. Werktag jedes Monats vom Dauer-Charterer beglichen. Wahlweise kann die Nutzungsgebühr auch für die Saison im Voraus bezahlt werden (Saison-System). In diesem Fall ist die Nutzungsgebühr zum 15. April der laufenden Saison oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu entrichten.
3. Auch kürzere Nutzungszeiträume sind auf Wunsch möglich. Dafür kann der Dienstleister eine höhere Monatsgebühr verlangen.
4. Bei ausstehender Zahlung des Nutzungsentgeltes verfällt das Nutzungsrecht durch den Dauer-Charterer bis zur vollständigen Begleichung des Nutzungsentgeltes.
5. Die Preise werden auf der Webseite bekannt gegeben und der Dauer-Charterer wird vor Vertragsabschluss darüber von Dienstleister informiert. Alle Preise sind Endpreise inkl. MwSt.
6. Es ist eine Kaution für die Dauer des Nutzungszeitraumes zu hinterlegen, wie im Vertrag festgelegt.
Reservierungen & Bootsnutzung
1. Der Dauer-Charterer kann das Fahrzeug zu jeder Tages- und Nachtzeit selbstständig verwenden, sofern das Boot für die jeweiligen Sichtverhältnisse ausgestattet ist und keine gesetzlichen Regelungen dagegen sprechen. (Keine Fahrt unter Motor durch die Scharfe Lanke nach 22 Uhr, nur zum Anlegen).
2. Es besteht die Pflicht, die Fahrt in das durch den Dienstleister zur Verfügung gestellte Online-Reservierungssystem vor Fahrtantritt einzutragen und somit das Boot für andere Teilnehmer zu sperren. Eine Nutzung der Boote ohne vorherige Online-Reservierung ist nicht gestattet und kann zur fristlosen Kündigung des Dauerchartervertrages führen.
3. Sollte das Online-Reservierungssystem aus technischen Gründen nicht zur Verfügung stehen, so ist der Dienstleister per Email, Whatsapp oder telefonisch über die Nutzung zu informieren.
4. Bei Nichtbenutzung/Verhinderung des Dauercharterers muss eine Reservierung unverzüglich zurückgenommen werden. Wiederholte Zuwiderhandlung kann zur fristlosen Kündigung des Dauerchartervertrages führen.
5. Der Dauer-Charterer kann das Boot täglich reservieren. Es können nicht mehr als 3 Reservierungen pro Dauer-Charterer im Voraus ins System eingegeben werden, um pauschale Blockierungen zu vermeiden. Eine Reservierungsdauer ist maximal auf die Zeit von 00:01 – 23:59 möglich. Längere Nutzungswünsche (z.B. mit Übernachtung) sind möglich, aber mit dem Dienstleister im Voraus abzusprechen.
Schäden
1. Sollten an dem gebuchten Boot ein Schaden/Schäden entstanden sein, so dass die Betriebssicherheit durch den Dienstleister nicht mehr gewährt werden kann, wird das Boot durch den Dienstleister vorübergehend, bis zur vollständigen Reparatur, stillgelegt und kann nicht mehr reserviert werden. Der Dienstleister verpflichtet sich, schnellstmöglich die Schäden zu reparieren. Da hier ggf. Lieferzeiten Dritter berücksichtigt werden müssen, kann es bei schweren Schäden auch zu längeren Ausfallzeiten kommen. In diesem Fall stellt der Dienstleister andere Fahrzeuge nach Absprache als Ersatz zur Verfügung, sofern geeignete Boote zur Verfügung stehen. Hierbei kann kein gleichwertiges Boot gestellt werden (z.B. weil nicht vorhanden). Die Ersatzboote können nicht über das Online-Reservierungssystem gebucht werden. Dies geht nur über einem direkten Kontakt zum Dienstleister. Kann vom Dienstleister über einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen weder das gebuchte Boot noch ein Ersatzboot angeboten werden, wird die Nutzungsgebühr für den Ausfallzeitraum vom Dienstleister erstattet.
2. Der Dauer-Charterer ist verpflichtet, das Boot vor und nach Fahrtantritt auf sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen, und diese per Email oder Telefon dem Dienstleister zu melden. Im Zweifel ist der Dienstleister vor Fahrtantritt/unverzüglich telefonisch zu kontaktieren, um die Art und Schwere der Mängel, Schäden und/oder Verschmutzungen festzustellen. Falls möglich, ist per Foto der Schaden festzuhalten. Der Dauer-Charterer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgetreue Angaben zu machen.
3. Während der Fahrt auftretende oder selbst/fremd-verursachte Mängel und Schäden sind dem Dienstleister unverzüglich zu melden. Der Dauer-Charterer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Zuwiderhandlung kann zur fristlosen Kündigung des Dauerchartervertrages führen.
4. Der Dienstleister ist berechtigt, die Benutzung des Bootes zu untersagen, falls aufgrund des Schadens die Sicherheit der Fahrt beeinträchtigt erscheinen sollte oder noch größere Schäden drohen.
5. Der Dienstleister ist berechtig, aufgrund schlechten Wetters oder Witterungsbedingungen, wie z.B. Starkwind oder Gewitter/Sturmwarnung, die Benutzung des Bootes zu untersagen.
6. Der Dauer-Charterer verpflichtet sich, vor Fahrtantritt den Gewässerwetterbericht zu überprüfen und bei Warnungen bezüglich Starkwind (6 Beaufort und mehr), Gewitter, Sturm, Böen 7 Beaufort und mehr, den Liegeplatz nicht zu verlassen. Die Reservierung muss dann nicht unverzüglich storniert werden. Falls vor Ort am Liegeplatz, hat der Charterer die ordnungsgemäße Vertäuung des Bootes zu überprüfen.
7. Der Dauernutzer verpflichtet sich, sich an die Binnenschifffahrtsstraßenordnung und sämtliche andere Gewässerregeln zu halten und das Boot als verantwortungsvoller und umsichtiger Schiffsführer zu führen. Dies beinhaltet, sich, seine Crew, andere Verkehrsteilnehmer und das Boot keinen unnötigen Risiken auszusetzen, wie z.B. Fahrt in Gewässern mit nicht genügend Tiefgang oder Segeln bei Starkwind und Gewitter. Es ist vom Dienstleister untersagt, das Boot bei 6 Beaufort und mehr unter Segel zu benutzen und es ist unverzüglich auf schnellsten Weg per Motor der Liegeplatz anzulaufen. Dies gilt auch wenn nur einzelne Böen von 7 Beaufort und mehr vom Wassersport Wetterdienst angekündigt sind.
8. Der Dienstleister ist berechtigt, bei Störungen des Nutzungsablaufes den Dauer-Charterer auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Telefonnummer anzurufen, oder schriftlich, beispielsweise per Email,zu kontaktieren. Der Dienstleister ist berechtigt, eine weitere Nutzung des Bootes zu untersagen, falls ein begründeter Verdacht besteht, dass ein vertragswidriges Verhalten vorliegt.
9. Der Dauer-Charterer hat das Boot nach Nutzung immer ordnungsgemäß am Steg zu befestigen, alle Ausrüstung wie Segel, Bootshaken etc. zu sicheren, die Kabine zu verschließen und das Boot im sauberen Zustand, bereit für den nächsten Nutzer, zu hinterlassen.
10. Es ist dem Dauer-Charterer nicht gestattet, selbst Kopien von Schlüsseln
oder Dokumenten zu erstellen. Ersatzschlüssel und -dokumente können ausschließlich über den Dienstleister erworben werden.
Skippertraining
1. Nach erstmaligen Vertragsabschluss erhält der Dauer-Charterer eine intensive Einweisung in das gebuchte Boot inkl. dessen Ausrüstung. Die Einweisung beinhaltet mindestens 4 ausführliche Testfahrten an verschiedenen Tagen mit dem Dauer-Charterer, in welcher Manöver unter sachkundiger Anleitung des Dienstleisters vorgeführt, erklärt und zusammen mit dem Dauer-Charterer geübt werden. Sollte der Dienstleister nach diesen 4 Einweisungen nicht von der Befähigung des Dauer-Charterers überzeugt sein, so kann der Dienstleister weitere Übungstermine anordnen oder er kann den Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall entstehen dem Dauer-Charterer keine Kosten.
2. Nach erfolgreicher Einweisung erhält der Dauer-Charterer die nötigen Dokumente/Schlüssel und die Genehmigung des Dienstleisters zur Nutzung des Bootes.
3. Sollte der Dauer-Charterer im Nutzungszeitraum Probleme beim Manövrieren und Anlegen des Bootes haben oder Schäden verursachen, kann der Dienstleister weiteres Skippertraining anordnen. Der Dienstleister stellt dafür keine Gebühren in Rechnung. Sollte der Dauer-Charterer dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann der Dienstleister den Vertrag fristlos kündigen.
Pflichten und Haftung
1. Das Boot ist von dem Dauer-Charterer nach der Benutzung wieder zu reinigen und aufgeräumt zu hinterlassen.Die Persenning ist ggf. wieder über das Boot zu ziehen.
2. Sofern alle Nutzer Ihre Reservierungstermine vorgenommen haben, oder 12 Stunden vor einer möglichen Fahrt keine Reservierung vorliegt, behält sich der Dienstleister vor, dass Boot selbst zu nutzen. Bei Konflikten kann der Dauer-Charter den Dienstleister per Telefon oder Email auf seinen Reservierungswunsch hinweisen.
3. Der Dauer-Charterer verpflichtet sich, die aktuellen Gesetze und Verordnungen des Landes Berlin bezüglich COVID-19 einzuhalten und sich regelmäßig darüber zu informieren. Entsprechende Verordnungen wie u.a. Höchstpersonenzahl auf Booten, Hygiene- und Abstandempfehlungen, Übernachtungsverbot, maximale Anzahl von Haushalten pro Boot sind einzuhalten. Der Dienstleiter haftet nicht für Verstöße gegen entsprechende Gesetze und Verordnungen des Landes Berlin. Gleiches gilt auch für das Hygieneschutzkonzept des ATV Arminia-Cheruscia e.V., die COVID-19 Haus- und Grundstücksordnung ist zu befolgen.
4. Wird das Boot infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Umstände, wie z.B. höherer Gewalt dauerhaft unbrauchbar (Starkwind, Blitzschlag, Hagel), oder bei Zerstörung des Bootes durch Kollisionen, Diebstahl oder Vandalismus, so kann der Dienstleister den Vertrag kündigen. Der Charterer erhält in diesem Fall den bereits bezahlten Mietpreis für den Rest der Saison/ des Monats zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ersatzansprüche bestehen nicht. Bei Verursachung der Zerstörung durch den Dauer-Charterer, bestehen keine Rückerstattungsansprüche der monatlichen/saisonalen Gebühr.
5. Der Dauer-Charterer verpflichtet sich die Grundsätze der guten Seemannschaft einzuhalten:
- Das Boot wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen.
- Das Schiff und Ausrüstung ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers keinem Dritten zu überlassen oder zu vermieten und keine gefährlichen Güter oder Stoffe zu transportieren.
- Gute Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrungen in der Führung des gemieteten Bootes zu besitzen.
-Mitführens des erforderlichen amtlichen Führerscheins oder Befähigungsnachweises für das Führen des Bootes auf Binnengewässern.
- Keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen.
- Das Boot und die Ausrüstung pfleglich zu behandeln.
- Sich vor Fahrtbeginn über das Fahrgebiet eingehend zu informieren. Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
- Bei Schäden, Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen (Diebstahl, Beschlagnahme etc.) unverzüglich den Dienstleister zu benachrichtigen. Bei Schäden am Schiff oder an Personen eine Niederschrift anzufertigen und ggf. für eine Gegenbestätigung des Hafenmeisters, Arztes oder der Polizei zu sorgen.
- Schwimmwesten und weitere Sicherheitsausrüstungen, welche in ausreichender Zahl vorhanden sind, zu tragen, sofern es sich um Nichtschwimmer handelt oder sich das Wetter stark verschlechtert.
- sofern Crew an Bord, den Anweisungen des Skippers unbedingt Folge zu leisten.
6. Der Dauer-Charterer ist zur pünktlichen Rückgabe des Bootes am vertraglich vereinbarten Rückgabeort verpflichtet, gemäß getätigter Reservierungszeit. Diese ist bei unmittelbaren Folgereservierungen nicht zu verlängern. Der Charterer haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Meteorologische Ereignisse und Schleusenbetrieb sind einzukalkulieren und stellen keinen Rechtfertigungsgrund zur verspäteten Rückgabe dar. Das Boot ist in dem sauberen Zustand zurück zu geben, in dem es vor Charterantritt war. Bei starker Verschmutzung fallen für den Charterer zusätzliche Kosten für die Säuberung des Bootes an (30€ pro Stunde), die der Dienstleister dem Charterer in Rechnung stellt und die mit der Kaution verrechnet werden können.
7. Der Dauer-Charterer verpflichtet sich, dass Boot zum vom Dienstleister vorgeschriebenen Liegeplatz zurück zu bringen, bei keiner Rückgabe des Bootes haftet der Dauercharterer dem Dienstleister für den Wert des Bootes und Ausrüstung und Folgekosten, wie Vertragskündigungen anderer Nutzer. Ausnahme ist Manövrierunfähigkeit des Bootes, sollte diese durch den Dauer-Charterer verursacht worden sein, trägt er/sie die Kosten der Rückführung.
Haftung des Dauer-Charterers:
1. Charterer und Schiffsführer haften dem Eigentümer des Bootes, ebenso wie dem Dienstleister für alle Verpflichtungen aus dem Dauernutzungsvertrag als Gesamtschuldner. Der Charterer/Schiffsführer hat auch für ein Verschulden seiner Crewmitglieder einzustehen.
2. Für Handlungen und Unterlassungen des Charterers, für die der Dienstleister von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Charterer den Dienstleister von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von Kosten der Rechtsverfolgung im In- und Ausland frei. Der Charterer übernimmt das Boot auf eigene Verantwortung.
3. Wird das Boot verspätet oder in einem nicht benutzbaren Zustand vom Charterer zurückgegeben, so führt dies zu Schadensersatzansprüchen des Dienstleisters gegen den Charterer.
4. Wird das Boot an einem anderem, als dem vereinbarten Ort, zurückgegeben oder vom Charterer verlassen, ganz gleich aus welchem Grund, so trägt der Charterer alle Kosten für die Rückführung der Bootes zu Wasser oder zu Land. Sollte die Rückführung den Reservierungszeitraum überschreiten, gilt das Boot erst dann als zurückgegeben, wenn es am ursprünglichen vereinbarten Ort eintrifft.
5. Bergungen/ Schleppungen sind nur im Notfall und dann nur mit eigener an Bord befindlicher Leine durchzuführen. Der Charterer und Schiffsführer haftet dem Vercharterer im Falle eines, gegen diesen, erhobenen Schlepp- oder Bergelohnes als Gesamtschuldner.
Haftung des Dienstleisters
1. Der Dienstleister haftet dem Charterer und seiner Crew nur für Schäden, welche infolge von Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit seitens des Dienstleisters entstehen.
2. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Veränderung und Fehlern der zur Verfügung gestellten Hilfsmaterialien, wie z.B. Seekarten und Kompass verursacht werden.
3. Der Dienstleister haftet nicht für tägliche oder längere Nutzungsausfälle, die durch längere Schlechtwetterperioden, Flauten oder Überflutungen und Sperrung des Steges durch den Betreiber, z.B. ATV Arminia-Cheruscia e.V., herbeigeführt wurden. Dies gilt auch für Nutzungsausfälle bedingt durch Umweltkatastrophen, Kriege, Seuchen, COVID-19 und staatliche Anordnungen und Gesetze. Der Charterer hat keine Rückerstattungsansprüche der monatlichen Gebühr.
Pflichten des Dienstleisters
1. Der Dienstleister verpflichtet sich, die nötige Wartung und Pflege der Boote durchzuführen, sodass diese einsatzbereit sind. Ebenso stellt der Dienstleister Liegeplätze zur Verfügung und kümmert sich um das Winterlager, einwintern und auswintern des Bootes. Ebenso stellt der Dienstleister die notwendige Ausrüstung, insbesondere die Sicherheitsausrüstung der Boote, zur Verfügung.
2. Der Dienstleister steht wöchentlich für Fragen und Probleme rund um die Nutzung, den Betrieb und Zustand der Boote zur Verfügung. Sollte der Dienstleister mehr als 4 Tage verhindert sein, kümmert er sich um eine Vertretung seiner Person.
3. Der Dienstleister ist zwischen 10 und 22 Uhr für die Teilnehmer telefonisch oder per Whatsapp erreichbar.
Versicherung
1. Die Boote sind kasko und haftpflichtversichert.
2. Die Versicherungen decken nicht zwingend Schäden, welche aus z.B. fahrlässigem Verhalten des Teilnehmers resultieren. Die Entscheidung der jeweiligen Haftungssituation fällt der Versicherer.
3. Wird das genutzte Boot während der Nutzungszeit des Teilnehmers beschädigt oder verursacht der Teilnehmer selbst einen Schaden, haftet der Teilnehmer dafür im Rahmen eines Selbstbehalts. Der Selbstbehalt der Kaskoversicherung beträgt 500€.
4. Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Dauer Charterer/Schiffsführer des Bootes eine Anzeigepflicht. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Segelboot und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
5. Der Teilnehmer muss alle Kollisionen und Unfälle mit anderen Booten polizeilich aufnehmen. Dieses gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war. Der Teilnehmer darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist, und nach Absprache mit dem Dienstleister Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadensminderung ergriffen wurden.
6. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass im Falle eines Unfalls seine persönlichen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Email-Adresse an die Polizei, an die Versicherung und an den Unfallgegner übermittelt werden dürfen.
7. Der Teilnehmer ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die mit dem Boot des Dienstleisters begangen werden, vollständig haftbar. Er kommt für alle daraus resultierenden Gebühren und Kosten auf und stellt dem Dienstleister im vollen Umfang von Forderungen Dritter frei.
Nutzung des Steges und Liegeplätze
1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, sich bloß zwecks Betretung und Verlassen des Bootes auf dem Grundstück des ATV Arminia Cheruscia e.V., Sanitärraum und dem Steg aufzuhalten und die dafür vorgeschriebenen Wege zu nutzen (gelber Weg). Andere Bereiche des Grundstücks und Hauses dürfen nicht betreten werden. Verweilen am Steg, Sanitärräumen und Grundstück ist nicht gestattet. Baden am Steg oder Ufer des ATV Grundstücks ist verboten, ebenso die Nutzung und das Betreten des Schwimmstegs für die Ruderboote. Zuwiderhandlung kann zur fristlosen Kündigung des Dauernutzungsvertrags führen.
2. Es ist nicht erlaubt, auf dem Vereinsparkplatz oder vor dem Tor des ATV zu parken, Fahrzeuge werden auf Kosten des Teilnehmers abgeschleppt. Wird er trotzdem genutzt, haftet der Grundstückseigentümer oder der Dienstleister gegenüber dem Kunden nicht für daraus resultierende Schäden.
Gleiches gilt auch für die Privatparkplätze der Nachbarvereine. Die Sanitärräume sind sauber zu hinterlassen.
Schlussbestimmungen
Der Dauer-Charterer (Mieter) akzeptiert die Vertragsbedingungen des Dienstleisters (Vermieter) mit seiner Unterschrift ausdrücklich. Erfüllungsort dieses Vertrages und Gerichtsstand von Segelboot-Sharing Berlin ist Berlin, es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für Personen, die ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder Aufenthalt zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt der Gerichtsstand Berlin. Der Vertrag ist gültig, wenn dem Dienstleister (Vermieter) ein unterschriebenes Vertragsexemplar vorliegt und der Mietzins sowie die Kaution übergeben worden ist. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, so gelten doch die übrigen Bestimmungen. Mündliche Abmachungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Erklärungen und Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt.